Der Verein führt den Namen "Bürger- und Umweltliste Altdorf". Der Sitz des Vereins ist Altdorf.
Zweck des Vereins ist es, die Bürger und Bürgerinnen an der Gemeindepolitik zu beteiligen; bei der Gemeindearbeit sollen insbesondere der ökologische, der soziale und der ökonomische Aspekt gleichwertig berücksichtigt werden.
Der Zweck wird verwirklicht durch die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen, Informationsveranstaltungen und sonstigen Aktionen.
Die Mitgliederversammlung wählt geeignete Kandidaten, die den Verein nach außen vertreten.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder durch Tod des Mitglieds. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden erfolgen. Der Austritt wird mit Zugang der Erklärung wirksam.
Der Ausschluß eines Mitglieds kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied den Zielen oder dem Ansehen des Vereins schadet. Dem Mitglied steht das Recht zu, gegen diese Entscheidung die Mitgliederversammlung anzurufen.
Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich einzuberufen.
Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung zu laden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
Die Änderung dieser Satzung bedarf einer ¾-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Im Falle einer Auflösung fällt das verbliebene Vermögen an die Gemeinde Altdorf zur Förderung des Umweltschutzes.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 19. Juli 1999 errichtet.